Auszeichnungen der Herzog Leasing AG

Herzog Leasing

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:

Herzog Leasing AG
Hohenheimerstraße 97
70184 Stuttgart

Vertreten durch:

Dr. Jan Herzog
Jennifer Munz

Kontakt:

Telefon: 0711 838 89 49 – 0
Telefax: 0711 838 89 49 – 18
E-Mail: 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Registergericht Stuttgart
Registernummer: HRB 721728

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE251956313

Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de

Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
10900 Berlin

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dr. Jan Herzog
Hohenheimerstraße 97
70184 Stuttgart

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Mitteilung gem. § 16 Abs. 2 und 3 InstitutsVergV

Die Herzog Leasing AG ist nicht tarifgebunden. Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Gesellschaft sind deshalb keine Tarifverträge, sondern individuelle Regelungen. Die Höhe der Vergütung der Mitarbeiter orientiert sich dabei an der Funktion und deren Wertigkeit innerhalb und außerhalb der Branche. Das Vergütungssystem der Herzog Leasing AG geht steht im Einklang mit der Unternehmensstrategie und den Risikozielen. Es setzt keinerlei Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken.
Fixe Vergütungskomponenten stellen den Schwerpunkt der Vergütung aller Mitarbeiter dar. Zu den fixen Vergütungskomponenten gehören u. a. die monatlichen Fixgehälter, die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge, Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie die Vergütung von Fahrtkosten oder die Bereitstellung eines Dienstwagens. Das Volumen der fixen Vergütungskomponenten muss angemessen sein.
Variable Vergütungskomponenten wurden im Jahr 2017 ausschließlich für Führungskräfte bezahlt. Fixe und die variable Vergütungsanteile müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das Verhältnis ist angemessen, wenn einerseits keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht, die variable Vergütung aber andererseits einen wirksamen Verhaltensanreiz setzen kann. Das Institut hat eine angemessene Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung festzulegen.
Auf Angaben zur Gesamtvergütung wird aufgrund der Unternehmensgröße und des Vertrauensschutzes verzichtet.“

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